Als ersten Schritt haben Sie die Möglichkeit mich telefonisch oder per e-Mail zu kontaktieren, um einen geeigneten Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Das Erstgespräch dient vor allem dazu, dass wir uns gegenseitig kennenlernen können. Sie haben hier Gelegenheit, sich ein Bild von mir zu machen und mir von Ihren Anliegen zu erzählen. Wir werden auch die organisatorischen Rahmenbedingungen besprechen und ich kann Ihre Fragen bezüglich meiner Arbeit beantworten.
Bei den Pferden wird in 60 Minuten-Einheiten gerechnet, wobei hier auch das gemeinsame Versorgen des Pferdes dazugehört.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, darf ich Sie bitten, so früh als möglich Bescheid zu geben. Grundsätzlich gilt jedoch, wenn Sie bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, dann ist dies kostenfrei möglich.
Bei Absagen später als 48 Stunden vor dem Termin, bzw. bei Nichterscheinen, wird das Honorar für die ausgefallene Stunde in Rechnung gestellt. Dies kommt nicht zum Tragen, wenn ein anderer Klient auf Warteliste den ausgefallenen Termin übernimmt.
Für eine Kontaktaufnahme mit mir stehen Ihnen Telefon, e-Mail und gerne auch sms zur Verfügung.
Von Diensten wie Whatsapp, Facebook o.ä. ist aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand zu nehmen.
Abends und am Wochenende/Feiertag bin ich nur nach Vereinbarung erreichbar.
Als Psychotherapeutin bin ich gemäß §15 Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet: ›Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.‹
Von dieser Schweigepflicht gibt es nur wenige Ausnahmen, wie z.B. bei Entbindung von Seiten der Klienten, bei begründetem Verdacht der Kindeswohlgefährdung oder bei drohender Selbst- oder Fremdgefährdung.
PRAXIS | |
| 100,– |
| 120,– |
| 200,– |
| 240.– |
PFERDEHOF | |
| nach Vereinbarung |
Bei Wahl-Psychotherapeuten haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse um einen Kostenzuschuss der privat bezahlten Behandlungskosten anzusuchen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Kasse, welche Vorgaben dafür bestehen. In der Regel braucht es bereits zu Beginn eine ärztliche Bestätigung und nach den ersten (meist 10) Sitzungen muss ein Antrag auf Bewilligung gestellt werden.
Stand April 2023:
ÖGK: 31,50 (bewilligungspflichtig ab der 11. Sitzung)
SVS: 45,00 (bewilligungspflichtig ab der 11. Sitzung)
BVAEB: 40,00 (bewilligungspflichtig ab der 11. Sitzung)
Auch bei vielen Privatversicherungen kann man die Kosten für Psychotherapie einreichen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
Sie können das Honorar entweder in bar bezahlen oder überweisen. Die Honorarnoten übersende ich per e-Mail, üblicherweise am Ende der Woche.
Falls Sie einen Kostenzuschuss durch die Krankenkasse anstreben, werden dafür ergänzende Informationen auf der Honorarnote verlangt. Geben Sie mir Bescheid, damit wir diese hinzufügen.